Erhöhte Absetzungen, Siehe AfA
Weiterführende Informationen zum Thema
„Dieser Artikel befasst sich mit grundsätzlichen Aspekten des Umsatzsteuersystems; zu länderspezifischen Besonderheiten siehe die Beiträge zur Umsatzsteuer (Deutschland) , Umsatzsteuer (Österreich) sowie Mehrwertsteuer (Schweiz) .“
„des § 10e Abs. 1 EStG hergestellt (siehe oben), so ist die zur Herstellung der Wohnung verwendete Altbausubstanz mit ihrem anteiligen Restwert in die Bemessungsgrundlage nach § 10e Abs. 1 EStG einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG setzt sich somit aus dem Restwert des alten Gebäudes oder Gebäudeteils zuzüglich der nachträglichen Herstellungskosten zusammen (analog R 43 Abs.“