Ermäßigter Steuersatz
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bislang unterliegt nur die Personenbeförderung mit Bergbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen dem vollen Steuersatz, während alle anderen Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. Dies führte insbesondere im Grenzland zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Bergbahnen zu anderem Personennahverkehr und zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die heimischen Bergbahnen gegenüber der ausländischen Konkurrenz.“
„Alternativ kann unter bestimmten Bedingungen anstelle der Fünftelregelung auch ein ermäßigter Steuersatz (ab 2005: 56 %) angewendet werden (§ 34 Abs. 3 EStG). Erfüllen Sie die Voraussetzungen für beide Tarifermäßigungen, können Sie mit unserem PC-Programm »Steuer-Spar-Erklärung« vorab mit einer Vergleichsrechnung klären, welche der beiden Steuervergünstigungen Ihnen mehr bringt.“
„Für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und den öffentlichen Nahverkehr gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7%, der nicht angehoben wird. Andere Leistungen, zum Beispiel Miete oder Zinsen, sind gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Deswegen hängt es von Ihren persönlichen Konsumgewohnheiten ab, wie sehr Sie von der Steuererhöhung betroffen sind.“
„Das Buch berücksichtigt die Änderung des Regelsteuersatzes von 16 % auf 19 % sowie die wesentlichen Entwicklungen im Bereich der nationalen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des EuGH und die dazu erlassenen Verwaltungsregelungen. Rechtsstand: 01.01.2007.“
„1 Satz 1 Nr.r 2 UStG 1999 - Gemeinschaftsrechtliche Bindung bei der Abgrenzung zwischen Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz“