Erschließungs-, Anschlusskosten, Anschaffungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Erhaltungsaufwand
„Ãberschreiten Sie die 15 %-Grenze, gelten Ihre Aufwendungen kraft Gesetzes als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), die Sie den Anschaffungskosten der Immobilie hinzurechnen und über viele Jahre verteilt abschreiben müssen. Bei Unterschreitung der Grenze muss geprüft werden, ob die Aufwendungen â??Anschaffungs- bzw ...“
steuernetz.de - Fahrtkosten
„Dagegen gehören Fahrtkosten für Fahrten zum Notar zwecks Beurkundung eines Kaufvertrages zu den â??Anschaffungskosten und des Bauherrn zu den Herstellungskosten.“
steuernetz.de - Erschließungs- und Anschlusskosten
„Zu den Herstellungskosten des Gebäudes zählen nur die Kosten für die Anlagen zur Ableitung von Abwässern, soweit sie auf die Hausanschlusskosten einschließlich der Kanalanstichgebühr entfallen, die der Eigentümer beim Bau eines Hauses für die Herstellung der Zuleitungsanlagen vom Gebäude zum öffentlichen Kanal aufwendet (BFH-Urteil vom 24.11.1967, BStBl. 1968 II S ...“
steuernetz.de - Erschließungs- und Anschlusskosten
„Aufwendungen für die Erneuerung der bereits vorhandenen Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen sind grundsätzlich als â??Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, nicht jedoch die Beiträge für die Finanzierung erstmals durchgeführter Erschließungsmaßnahmen ...“