Erschließungsbeiträge, Anschaffungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Herstellung-, Anschaffungskosten
„Bei der Bemessung der Absetzungen ist von der Summe der Herstellungs- oder Anschaffungskosten auszugehen, die bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs (Wirtschaftsjahrs) angefallen sind. Dabei sind vom Jahr ihrer Entstehung an auch nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten zu berücksichtigen (§ 7a Abs. 1 EStG). Im Steuerspar-Paket sind die zu Anschaffungs- bzw.“