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Ertragswert
Weiterführende Informationen zum Thema
„Als Ertragswert einer Unternehmung werden die abgezinsten Zahlungsüberschüsse bezeichnet, welche gleichbedeutend sind mit dem Barwert des Cash-Flow und dem Grenzpreis der Unternehmung. Ertragswertminderungen wie etwa Entnahmen von Zahlungsüberschüssen können auch als Ertragswertabschreibungen bezeichnet werden.“
„In der Praxis haben sich Methoden bewährt, die den Ertragswert oder den Substanzwert zu Grunde legen. Bei der Ertragswertmethode steht die Bewertung des zukünftigen Gewinns beziehungsweise die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals im Vordergrund, während bei der Substanzwertmethode der Wert des Anlagevermögens und des Warenbestandes ausschlaggebend sind ...“
„Die sinngemäße Anwendung von § 48a BewG führt zu einer Aufteilung des Betriebswerts. Dabei ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem für die landwirtschaftliche Nutzung maßgebenden Ertragswert und dem höheren Ertragswert, der durch die unter § 48a Nr. 1 bis 3 BewG bezeichneten Nutzungen bedingt ist, zu ermitteln ...“
„Der Ertragswert für den Nutzungsteil Spargel ergibt sich aus der Multiplikation der Fläche des Nutzungsteils in Ar mit dem Ertragswert von 76 EUR je Ar ( § 142 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c BewG ).“
„Der Ertragswert für den Nutzungsteil Hopfen ergibt sich aus der Multiplikation der Fläche des Nutzungsteils in Ar mit dem Ertragswert von 57 EUR je Ar ( § 142 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b BewG ).“
„Der Ertragswert der weinbaulichen Nutzung ergibt sich aus der Multiplikation der in § 142 Abs. 2 Nr. 3 BewG genannten Ertragswerte mit den dazugehörigen Flächenanteilen in Ar ...“
„Unternehmen der Ertragswert die entscheidende Größe ist und Cashflow-Betrachtungen auch die heutige Kreditvergabepraxis dominieren, so vermag nicht mehr einzuleuchten, dass ein substanzwertorientiertes Vorsichtsprinzip dem Gläubigerschutz“
„Bewertung des Grundvermögens: Vergleichs-, Ertragswert- und vereinfachtes Sachwertverfahren, Sonderbewertungen, insbesondere für Erbbaurechte“
„ Anlage 1 GewStR 1998 - Prozentuale Anteile der Wirtschaftsgüter am Ertragswert “