Ertragswertverfahren
Weiterführende Informationen zum Thema
„Im deutschen Raum gelegentlich anzutreffen ist auch das vereinfachte Ertragswertverfahren , welches den Bodenwert und die Bodenwertverzinsung außer acht lässt, also letztlich nur die baulichen Anlagen betrachtet, ähnlich dem (“
„Derzeit werden bebaute Grundstücke nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Der Ertragswert ergibt sich aus dem 12,5fachen der durchschnittlichen Jahresmiete der letzten drei Jahre. Seit 1.1.2007 wird nur noch die aktuell vereinbarte Miete zugrunde gelegt.“