Fälligkeit (Voranmeldung)
Weiterführende Informationen zum Thema
„schon deswegen bejahen müssen, weil sie sich nach den erstinstanzlich gegen sie ergangenen vorläufig vollstreckbaren Urteilen durchsetzbaren Forderungen in einer Höhe gegenübergesehen habe, die ihr Aktivvermögen um mehr als das Doppelte überstiegen habe. Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist kein zwingender Beweis für den Bestand und die Fälligkeit der titulierten Forderung, geht doch der vorweggenommene Zwangszugriff auf Gefahr des Klägers (S 717 ZPO; Weber aaO; OLG Köln aaO).“
„Nicht aber, wenn Sie sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen auf andere Zahlungsmodalitäten einigen: Wenn zum Beispiel die Dividenden und Anteile nicht sofort ausgezahlt, sondern zur Verkürzung der Versicherungsdauer oder zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet werden. Oder wenn ganz einfach die Dividenden verzinslich angesammelt und erst bei Fälligkeit der Hauptversicherungssumme in einem Rutsch mitausbezahlt werden ...“
„Um weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern und sich so selbst vor Schaden zu bewahren, hätte es deshalb der Klägerin obgelegen, ihre Bedenken gegen die Vollstreckungsmaßnahmen der Beklagten vollständig vorzutragen. Sie hat dies unterlassen und es bei dem - unzutreffenden - Hinweis ihres Steuerbevollmächtigten belassen, die Beitreibung sei mangels Fälligkeit der Steuerforderung nicht zulässig ...“
„Oktober 1960 teilte ihm die Firma Sch? mit, dass über den Betrag von l.950 DM, den sein altes Auto hätte erbringen sollen, zwischenzeitlich ein Wechsel ausgestellt worden sei; man hoffe aber, den Wagen doch noch verkaufen zu können. Dazu war im Betrieb des Klägers eines der überzähligen Wechselformulare mit Fälligkeit zum 22. Januar 1961 ausgefüllt und der Wechsel einer Bank übergeben. P...“
„Der Sparzulage-Satz beträgt ab 1994 einheitlich 9 % von maximal 470 EUR. Ab 1994 wird die Sparzulage erst bei Fälligkeit des Vertrages über das Vertragskonto abgerechnet. Die Erstattung im Rahmen des Steuerbescheides erfolgt nicht mehr.“
„Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Pfändungsverfügung, Pfändung vor Fälligkeit und vor Abwarten der Wochenfrist zwischen Leistungsgebot und Pfändung.“