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das Steuer-Kompendium
Fahrtkosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Fahrtkosten des Bauherrn gehören grundsätzlich zu den Herstellungskosten des Gebäudes. Das gilt für Fahrten zur Beschaffung von Baumaterial oder zu Baufachmessen, Fahrten zur Baustelle und Fahrten für Behördengänge, Notarbesuche etc., soweit die jeweiligen Fahrten nicht mit der Anschaffung des Grund und Bodens im Zusammenhang stehen (dann sind die Fahrtkosten â??Anschaffungskosten des Grund und Bodens) ...“
„die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anläßlich der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung. Für die Ermittlung der Fahrtkosten sind die Regelungen zu den Reisekosten anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten nach Maßgabe der Ausführungen zu den Reisekosten berücksichtigt werden;“
„Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen.“
„Bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung entschieden hat, können die Finanzämter die Fahrtkosten zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen.“
„Auslagenersatz (z.B.: Telefon- oder Fahrtkosten die zunächst vom Auftragnehmer übernommen werden und später bei Abrechnung des Auftrag vom Auftragnehmer dem Auftraggeberersetzt werden).“