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das Steuer-Kompendium
Fahrzeuge
Weiterführende Informationen zum Thema
„Einige Bundesländer, zum Beispiel Bayern, verschickten bereits im letzten Jahr die ersten Bescheide an Besitzer von besonders schweren Fahrzeugen. Andere Bundesländer, zum Beispiel Rheinland-Pfalz, bitten ihre Bürger erst jetzt zur Kasse. Dann wird allerdings eine Nachforderung für fast zwei Jahre und damit mehrere hundert und teilweise weit über tausend Euro fällig!“
„Leasing-Raten für beruflich genutzte Fahrzeuge sind Bestandteil der Gesamtkosten und damit anteilig der beruflichen Nutzung abzugsfähig. Dieser Anteil des Leasings ist bei der Berechnung Ihres individuellen Kilometersatzes für Dienstreisen zu berücksichtigen. Das Finanzamt hilft Ihnen also, auch wenn Sie beruflich unterwegs sind, sich Ihren Traum vom eigenen Wagen zu finanzieren.“
„Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber dadurch erhebliche Kosten spart wie z.B. weil keine zusätzlichen Parkplätze benötigt werden oder die Organisation für die Ausgabe und Rücknahme der Fahrzeuge für die jeweiligen Montagefahrten entfällt.“
„Die Zuteilung der besonderen Oldtimer-Kennzeichen und der roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (außer für Prüfungsfahrten) unterliegt einer pauschalen Kfz-Steuer von 46,02 EUR für Krafträder oder 191,73 EUR für übrige Fahrzeuge.“
„ R 77Â UStRÂ 2008 - Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen“
„ § 18c UStG - Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge “