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Weiterführende Informationen zum Thema
„vor dem 1.1.1925 fertiggestellt worden sind, jährlich 2,5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen der Nummer 1 weniger als 25 Jahre, in den Fällen der Nummer 2 Buchstabe a weniger als 50 Jahre, in den Fällen der Nummer 2 Buchstabe b weniger als 40 Jahre, so können an Stelle der Absetzungen nach Satz 1 die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden ...“
„Wenn die Nachbesserungen aber zu veritablen Ausbauten werden, können Sie leicht die Höchstgrenzen der Abschreibung sprengen. Von Ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten inklusive aller Folgekosten dürfen Sie 6 Prozent oder höchstens 10.124 EUR für die ersten vier und 5 Prozent oder maximal 8.437 EUR für den Rest des Zeitraums bei vor 1996 fertiggestellten bzw. gekauften Häusern veranschlagen. Für nach 1995 gekaufte oder gebaute Häuser gilt das Eigenheimzulagegesetz.“
„seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Ein Gebäude ist fertiggestellt, wenn ein Bebauungszustand erreicht ist, der die bestimmungsgemäße Nutzung des Gebäudes zuläßt. Ein Wohngebäude ist daher fertiggestellt, sobald es nach Abschluß der wesentlichen Bauarbeiten bewohnbar ist (BFH-Urteil vom 11.3.1975 - BStBl 1975, Teil II, Seite 659, und BFH-Urteil vom 23.1.1980 - BStBl 1980, Teil II, Seite 365).“
„Das Arbeitszimmer können Sie dann im Grunde von dem Zeitpunkt an beanspruchen, an dem das Haus fertiggestellt ist. Auf die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde oder das Datum der Baugenehmigung kommt es dabei nicht an. Dennoch sollten einige Indizien belegen, daß das Gebäude bezugsfertig ist: wenn Türen und Fenster eingebaut, die Anschlüsse für Strom und Wasser gelegt sind und Heizung und sanitäre Anlagen funktionieren.“
„Seit Anfang der 50er Jahre hat das Bundesfinanzministerium seinen Sitz in Bonn, Rheindorfer (heute: Graurheindorfer) Straße 108. Der baulich markante Ministerflügel wurde 1955 fertiggestellt. Mit der teilweisen Eingliederung des Bundesschatzministeriums wurde 1969 auch dessen früheres Dienstgebäude (Haus Carstanjen in Bad Godesberg) vom Bundesfinanzministerium übernommen.“
„Die Restwertabschreibung nach § 7 b EStG: Häuser und Eigentumswohnungen in den alten Bundesländern, die vor dem 1.1.1987 angeschafft oder fertiggestellt worden waren, wurden nach dem alten § 7 b EStG gefördert. Der achtjährige Begünstigungszeitraum ist Ende 1993 endgültig ausgelaufen. Doch für das Arbeitszimmer können Sie weiterhin die sog.“
„Das Gebäude wird im Jahre 2001 fertiggestellt. Der Förderzeitraum würde also bis zum Jahre 2008 reichen. Zieht der Eigentümer oder Angehörige erst im Jahr 2003 in das Haus, dann kann die Förderung nur für die Jahre 2003 bis 2008 in Anspruch genommen werden.“
„Stattdessen bin ich an einen Windowsrechner gegangen und die Erklärung mit der CD-ROM fertiggestellt. War schnell genug.“