Festsetzungsverjährung
Weiterführende Informationen zum Thema
Amtspflichtverletzung der Finanzverwaltung. Eine Zusammenstellung und
„aus Solingen unter dem 11. September 1990 Einspruch ein mit der Begründung, dass wegen der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung eine Änderung des Einkommensteuerbescheides von 1984 nicht mehr möglich sei. Durch den Bescheid vom 11. März 1991 hob das Finanzamt den geänderten Einkommensteuerbescheid 1984 kommentarlos auf.“