Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Finanzbehörden
Weiterführende Informationen zum Thema
„die Zuwendung zur Linderung der Not in Katastrophenfällen innerhalb eines von den obersten Finanzbehörden der Länder im Benehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu bestimmenden Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer öffentlichen Dienststelle oder eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen eingezahlt worden ist oder“
„Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Abgrenzungsmerkmale, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere zur Abgeschlossenheit und zum eigenen Zugang, maßgebend sind (vgl. gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.5.1985 - BStBl I S. 201). Der bewertungsrechtlich im Beitrittsgebiet maßgebende Wohnungsbegriff für Wohngrundstücke, die vor dem 1.1.1994 errichtet worden sind (vgl.“
„Angesichts der Höhe der im Haftungsbescheid festgesetzten Steuerschuld und der damit gewichtigen Bedeutung für den Betroffenen war für diesen die Einschaltung eines Steuerberaters naheliegend und auch berechtigt. Der Betroffene konnte aufgrund des Vorgehens der Finanzbehörden damals nicht damit rechnen, dass der Haftungsbescheid auf seinen persönlichen Einspruch hin umgehend wieder aufgehoben werden würde ...“
„Wegen der steuerlichen Erfassung der Einnahmen aus einem Nießbrauch am Kapitalvermögen wird auf das BFH-Urteil vom 14.12.1976 - BStBl 1977, Teil II, Seite 115, sowie das BMF-Schreiben vom 23.11.1983 - BStBl 1983, Teil I, Seite 508, und die entsprechenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder hingewiesen. Auf die Darstellung dieses Bereichs wird wegen des hohen Schwierigkeitsgrads verzichtet ...“
„Erbbauzinsen, die im Zusammenhang mit der Selbstnutzung einer Wohnung im eigenen Haus anfallen, können nicht als dauernde Last abgezogen werden. Zur Behandlung von Aufwendungen im Rahmen des ehelichen Versorgungsausgleichs als dauernde Last wird auf das BMF-Schreiben vom 20.7.1981 (BStBl 1981, Teil I, Seite 567) und die entsprechenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder hingewiesen.“
„202) oder das Nutzungsrecht durch Baumaßnahmen des Nutzungsberechtigten auf fremdem Grund und Boden entstanden ist (BMF-Schreiben vom 4.6.1986 - BStBl I S. 318, und die entsprechenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder; BFH vom 21.5.1992 - BStBl II S. 944).“
„Kompetente Beratung und die richtige Strategie im Umgang mit den Finanzbehörden setzen fundiertes und aktuelles Wissen voraus. Der "Schwarz" bietet eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur.“
„ Der im Verfahren nach SS 82, 83 II. WoBauG ergehende Anerkennungsbescheid ist in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht für die Finanzbehörden und Finanzgerichte verbindlich (5 93 Abs. 2 II. WoBauG).“
„Der Betroffene konnte aufgrund des Vorgehens der Finanzbehörden (Verletzung der Amtspflichten) damals nicht damit rechnen, dass der Haftungsbescheid auf seinen persönlichen Einspruch hin umgehend wieder aufgehoben werden würde“
„Gibt es seit 2007 verbindliche Auskünfte bei den Finanzbehörden zu einem Preis von mindestens 100 ?, können Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft im Durchschnitt für den gleichen Preis pro Jahr ein umfassenderes Dienstleistungspaket haben.“
„1 AO verpflichtet den Steuerpflichtigen zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts und steht dem in § 88 AO normierten Untersuchungsgrundsatz dergestalt gegenüber, dass unter Umständen die Aufklärungspflicht eingeschränkt wird ...“
„Daraus, dass die OFD die entsprechende Weisung erst am 30.03.1992 erteilt hat, kann der Kläger indessen den abgetretenen Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten nicht herleiten ...“