Finanzgerichtsbarkeit
Weiterführende Informationen zum Thema
„Einkünfte aus Gewerbebetrieb ergeben sich sozusagen als Restgröße: Sofern Sie sich mit Gewinnerzielungsabsicht und nachhaltig wirtschaftlich betätigen und Ihre Einkünfte weder dem land- und forstwirtschaftlichen noch dem freiberuflichen Bereich zugeordnet werden können, gehen Sie einer gewerblichen Tätigkeit nach. Dass bei dieser Abgrenzung die Finanzgerichtsbarkeit auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, ist naheliegend (z.B ...“
„Der X. Senat geht davon aus, dass die Problematik einer etwaigen Ãberbesteuerung die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit in absehbarer Zeit erreichen wird. Einschlägig sind insbesondere die in der Steuerrechtsliteratur erörterten Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger keine steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung erhalten, sondern die Beitragszahlungen in vollem Umfang aus eigenem Einkommen bestritten hat.“
„Der "Frotscher/Schwarz" basiert auf langjähriger Erfahrung und Kompetenz in den sechs enthaltenen Steuerarten. Mit einem Team von Fachleuten aus den steuerberatenden Berufen, der Wirtschaft, Verwaltung und Finanzgerichtsbarkeit bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand:“
„Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und für die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Er dient zur systematischen Ordnung des Schriftgutes, das nicht nach besonderen Regelungen zu behandeln ist.“