Finanzierungskosten, Grundstück
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Abbruchkosten dürfen Sie dann dem Finanzamt aufbürden: als sofort abzugsfähige Werbungskosten. Voraussetzung ist, daß Sie das Gebäude selbst errichtet haben oder beim Kauf des Grundstückes keine Abbruchabsicht hatten. Diese Absicht können Ihnen die Finanzbeamten nur unterstellen, wenn Sie den Abbruch innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf durchführen. Legen Sie also den Vorschlaghammer wieder aus der Hand und warten noch ein paar Tage.“