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das Steuer-Kompendium
Firmenwagen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Fährt der Arbeitnehmer durchschnittlich an einem Arbeitstag wöchentlich in den Betrieb (was zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte und zur Versteuerung des geldwerten Vorteils führen würde), so kann er den Ansatz eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils dadurch vermeiden, dass er an diesem Tag den Firmenwagen nicht nur für die Fahrt von der Wohnung zum Betrieb einsetzt, sondern zunächst einen Kunden besucht, anschließende in den Betrieb und von dort zurück zur Wohnung fährt, wobei wiederum ein A...“
„Die Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes ist nach der Pauschalierungsmethode oder nach der Nachweismethode möglich. Der Nutzungswert ist zu kürzen, wenn Sie für den Firmenwagen noch Zahlungen an den Arbeitgeber leisten oder Kosten selbst tragen müssen. Ist Ihnen hingegen die Privatnutzung des Dienstwagens vom Arbeitgeber verboten und diese auch so gut wie ausgeschlossen, brauchen Sie keinen Nutzungswert zu versteuern(BFH-Urteil vom 7.11.2006, VI R 19/05, BStBl. 2007 II S.“
„Aufgrund dieses BFH-Urteils geht es jetzt auch Arbeitnehmern an den Kragen: Nach einer aktuellen Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts stellt die Nutzung eines Firmenwagens im Rahmen weiterer Arbeitsverhältnisse einen zusätzlichen Sachbezug dar, der zusätzlich zu den 1 % als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Die Grundsätze des BFH-Urteils seien auf Arbeitnehmer entsprechend anwendbar (Niedersächsisches FG vom 28.6.2007, EFG 2007 S. 1582).“
„Eine aktuelle Studie belegt, dass immer mehr Arbeitnehmern regelmäßige Weiterbildung zur Bewältigung ihres Jobs und eine systematische Laufbahnplanung als Arbeitgeberleistung wichtiger sind als Blackberry und Firmenwagen. Lesen Sie in unserem Top-Thema worauf Sie bei der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen achten müssen und wie Sie Ihre Mitarbeiter gezielt fortbilden.“
„Firmenwagen: Nutzungswert nach der Pauschalmethode (1%-Regelung) « Zurück Weiter » Firmenwagen: Korrektur des versteuerten Nutzungswerts “