Firmenwert, Abschreibung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Außerplanmäßige Abschreibungen müssen im Falle einer außergewöhnlichen und dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorgenommen werden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen tritt die außerplanmäßige Abschreibung neben die planmäßigen Abschreibungen ...“
„Letztere Möglichkeit wurde eingeführt, um eine übereinstimmende Handhabung in Handels- und Steuerbilanz zu ermöglichen. Die Nutzungsdauer orientiert sich nunmehr in der Praxis häufig an der Abschreibung in der Steuerbilanz, in welcher der Goodwill zwingend aktiviert werden muss und über 15 Jahre abgeschrieben wird (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG).“