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Firmenwert
Weiterführende Informationen zum Thema
„Allerdings gilt auch nach IFRS für den selbstgeschaffenen Firmenwert (originären GoFW) ein explizites Aktivierungsverbot (IAS 38 .48). Gleiches gilt nach US GAAP, da der selbstgeschaffene Firmenwert nicht einzeln identifiziert und seine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann (FAS 142.10) ...“
„Als "Good will" (auch Geschäftswert oder Firmenwert genannt) gilt der Mehrwert der den Substanzwert abzüglich der Schulden übersteigt. Der Good will gehört zu den immateriellen Vermögensgegenständen und verkörpert die Aussicht eines Unternehmen auf zukünftige Gewinne. Der Geschäftswert wird durch das Unternehmen gebildet und ist untrennbar mit dem Unternehmen verbunden.“