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Folgebescheid
Weiterführende Informationen zum Thema
„Entscheidungen eines Grundlagenbescheides können nur durch Anfechtung dieses Bescheides, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheides, angegriffen werden. Wird der Grundlagenbescheid aufgehoben, geändert oder erlassen, dann ist auch der Folgebescheid aufzuheben, zu ändern oder zu erlassen.“
„Davon getrennt wird der eigentliche Steuerbescheid, in dem die zu zahlende Steuer festgesetzt wird, als sog. »Folgebescheid« erlassen (z.B. für die Beteiligten der GbR).“
„ Die Feststellung erfolgt gesondert und einheitlich Feststellungsbescheid und Folgebescheid “
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