Fortbildung, Erstmalige Berufsausbildung
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Die Fortbildung muss beruflich veranlasst sein
„Und Ausbildungskosten sind im Rahmen der Sonderausgaben nur bis â?¬ 4.000 abziehbar. Dazu gehören die erstmalige Berufsausbildung (ausgenommen die klassische Lehre), ein Erststudium (auch berufsbegleitend oder nach Abschluss einer Berufsausbildung) und natürlich die allgemeine Schulausbildung (z.B. Abitur).“