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das Steuer-Kompendium
Freiberufler
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ein Sprachheilpädagoge ist Freiberufler, wenn es sich um eine unterrichtende Tätigkeit handelt (FG Düsseldorf vom 12.5.2004, 13 K 1030/01 G, EFG 2005 S. 958) oder wenn es in dem betreffenden Bundesland (wie in Niedersachsen) so geregelt ist (Verfügung der OFD Hannover vom 5.3.2003, DB 2003 S. 800). Ein Physiotherapeut ist nur Freiberufler, wenn er bei jedem Patienten eigenverantwortlich leitend tätig ist (BFH-Beschluss vom 31.8.2005, IV B 205/03, BFH/NV 2006 S ...“
„Mantelbogen (vierseitig) gilt für alle Steuerzahler; Anlage N gilt für Arbeitnehmer, Beamten- und Betriebspensionäre; Anlage Kind gilt für Eltern; Anlage KAP gilt für Sparer und Kapitalanleger; Anlage EÃR gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler; Anlage GSE gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler; Anlage SO gilt für Geschiedene, Abgeordnete und Kapitalanleger; Anlage R gilt für Rentner; Anlage V gilt für Vermieter und Verpächter von Immobilien; Anlage FW gilt für Selbstnutzer vo...“
„Grundsätzlich ist immer genau der Adressat des abzurechnenden Briefes zu nennen. Da aber dieses Verfahren nicht nur für weltumfassende Mischkonzerne, sondern selbst für den kleinen Freiberufler zu aufwendig wäre, hat sich folgende Vereinfachung eingeschliffen: Kleinbeträge können ohne Einzelnachweis einfach anhand der Quittung des Postamtes geltend gemacht werden. Darüber hinaus gehende Portokosten sind dagegen monatlich bzw. bei sehr hohen Kosten auch wöchentlich aufzuzeichnen.“
„Die Rürup-Rente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine - zudem noch staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen möchten, aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Altersvorsorge.“
„1 EStG). Zu den Freiberuflern zählen insbesondere die dort genannten Katalogberufe (ärzte, Rechtsanwälte etc.) oder aber die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Desweiteren stellt die selbständig ausgeübte Vermögensverwaltung für Dritte (z.B.als Testamentsvollstrecker oder als Aufsichtsrat) selbständige Arbeit dar.“
„Besonders Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, müssen frühzeitig an die eigene Altersvorsorge denken. Mit der so genannten Basis/Rürup-Rente hat der Staat deshalb seit 2005 ein steuerlich gefördertes Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen.“
„Das spart Ihnen eine Menge Zeit und reduziert die Informationsflut auf das notwendige Minimum. Denn als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer haben Sie keine Zeit und müssen dennoch bestens und umfassend informiert sein.“
„Alle Freiberufler unabhängig von der Höhe des Umsatzes oder Gewinns (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG), ausgenommen Freiberufler-GmbH.“
„Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihren Betrieb aufbauen, schreiben in den ersten Jahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit häufig rote Zahlen.“
„Besonders attraktiv ist diese Form der privaten “