Fremde Erzeugnisse
Weiterführende Informationen zum Thema
„Saatgut, Jungpflanzen oder Jungtiere). Als fremde Erzeugnisse gelten solche für die Weiterveräußerung zugekauften betriebstypischen Erzeugnisse, die nicht im eigenen Betrieb im Wege des Erzeugungsprozesses bearbeitet werden, und die nach der Verkehrsauffassung noch als land- und forstwirtschaftliche Produkte zu qualifizieren sind. Dazu gehören auch Handelswaren zur Vervollständigung einer für die Art des Erzeugungsbetriebs üblichen Produktpalette, wie z.B ...“
„Bei dem Betrieb des Winzers muss es sich um einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb handeln. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Betrieb als Gewerbebetrieb behandelt wird, beispielsweise ein Weingut, das in erheblichem Umfang fremde Erzeugnisse hinzukauft. In diesem Fall ist eine Pauschalierung ausgeschlossen.“
„der Umsatzsteuer) zugrunde zu legen, zu denen der Arbeitgeber die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Bei der Gewährung von Versicherungsschutz sind es die Beiträge, die der Arbeitgeber als Versicherer von fremden Versicherungsnehmern für diesen Versicherungsschutz verlangt. Fehlt ein schriftliches Preisangebot, ist die erste Preisangabe des Anbieters maßgebend ...“