Fristverlängerung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Erwarten Sie hingegen, daß man Sie mit einer Nachzahlung zur Kasse bittet, können Sie das Ganze ruhig ein wenig verschleppen. Nutzen Sie die Frist bis zum 02.06.98 weidlich aus oder lassen Sie sich gar wegen Erkrankung oder Arbeitsüberlastung des Steuerberaters eine Fristverlängerung bis zum 28.2.99 gewähren. übertreiben sollten Sie es allerdings nicht, denn nach dem 31.3.99 werden Sie Zinsen zahlen müssen. Ein halbes % für jeden vollen Monat.“
„Jahrzehntelang hat die Finanzverwaltung bundesweit hinsichtlich der Behandlung von Steuerberatermandanten und Mitgliedern von Lohnsteuerhilfevereinen Unterschiede gemacht. So wurde für Steuerberatermandanten stillschweigend eine Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gewährt, was man Mitgliedern von Lohnsteuerhilfevereinen nicht zugestand.“