Gartenpflege
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Begünstigung auch für Wohnungseigentümer und Mieter
„Bei wiederkehrenden Dienstleistungen, wie z.B. Reinigung von Gehweg oder Treppenhaus, Gartenpflege, Hausmeister, sind die in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Vorauszahlungen maßgeblich (da das Abflussprinzip gilt). Liegt Ihnen die Abrechnung bei Abgabe Ihrer Steuererklärung noch nicht vor, können Sie hilfsweise zum Nachweis der Vorauszahlungen auch auf die Vorjahresabrechnung zurückgreifen. Machen Sie ohne Bescheinigung über die laufenden Kosten hinausgehende Aufwendungen geltend, z.B.“
Haufe.de - Produkte zu Wirtschaft, Recht, Steuern
„In dem Werk erfahren Leser, wie und wann Betriebskosten für Heizung, Wartung, Wasser, Hausmeister oder Gartenpflege nach aktueller Rechtslage umgelegt werden können oder wie neue Mietverträge formuliert sein müssen, damit künftige Betriebskosten rentabel umgelegt werden können.“
Wissen, Forum, Kontakte für Immobilien-Profis - haufe.de/immobilien
„Umso wichtiger ist da eine gut gepflegte Gartenanlage bei vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundsätzlich Sache des Vermieters, kann die Gartenpflege jedoch durch gesonderte Vereinbarungen auf den Mieter umgelegt werden.“
steuernetz.de - Die Online-Zeitung für Steuern, Recht, Finanzen
„Gartenpflege - betrieblicher Anteil?“