Gebäude, Finanzierungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Sonstige Vorsorgeaufwendungen
„Steuerschädlich ist die Abtretung, Verpfändung, Hinterlegung oder Beleihung zur Sicherung und/oder späteren Tilgung eines Darlehens. Seit dem 13.2.1992 ist eine solche Abtretung steuerschädlich, wenn »die Ansprüche aus Versicherungsverträgen während deren Dauer im Erlebensfall der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind« (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG 2004) ...“
steuernetz.de - Kosten der Wohnung bzw. des Hauses
„Zahlen Sie als Immobilieneigentümer Schuldzinsen und sonstige Finanzierungskosten (z.B. Disagio) für Kredite, die zum Kauf, Bau, Aus-, An- oder Umbau, zur Aufstockung usw. oder zur Instandhaltung und Modernisierung der Immobilie aufgenommen wurden, können Sie in Höhe des Arbeitszimmeranteils die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen (H 45 Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen LStH 2007).“
steuernetz.de - Schuldzinsen
„Schuldzinsen für ein Darlehen, das Sie unmittelbar für Ihren vermieteten Haus- und Grundbesitz eingesetzt haben (für Bau, Kauf, Ausbau, Umbau, Renovierung), sind als â??Finanzierungskosten sofort abziehbar. Zu den Werbungskosten zählt aber nur der in den monatlichen Zahlungen enthaltene Zinsanteil, nicht der Tilgungsanteil. Sofort abziehbar sind:“