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das Steuer-Kompendium
Gebäude
Weiterführende Informationen zum Thema
„Für im Land Berlin gelegene Gebäude treten an die Stelle des 20.6.1948 jeweils der 31.3.1949 und an die Stelle des 21.6.1948 jeweils der 1.4.1949. Für im Saarland gelegene Gebäude treten an die Stelle des 20.6.1948 jeweils der 19.11.1947 und an die Stelle des 21.6.1948 jeweils der 20.11.1947. Soweit im Saarland gelegene Gebäude zu einem Betriebsvermögen gehören, treten an die Stelle des 20.6.1948 jeweils der 5.7.1959 und an die Stelle des 21.6.1948 jeweils der 6.7.1959.“
„Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 3. Dezember 1975 (VIII C 20.75 = BVerwGE 50, 29) entschieden, dass ein als Zweithaus (Ferienhaus) genehmigtes Gebäude, das zu ferienhausgemäßer Nutzung bestimmt ist, nicht als steuerbegünstigte Wohnung anerkannt werden kann.“
„zuletzt Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001, NJW 2002, 1518 ff.) haben die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten allerdings nur indizielle Bedeutung und kommen dann nicht zum Tragen, wenn sich bereits aus anderen - ganz besonderen - Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt ...“