Geldbuße
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„Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, deren Wortlaut leicht lesbar und an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Andernfalls kann dem Arbeitgeber eine Geldbuße auferlegt werden ...“