Geringfügig Entlohnte Beschäftigung, Mini-Jobs
Weiterführende Informationen zum Thema
Geringfügige Beschäftigung - Wikipedia
„Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt [2] . Hierbei bedeutet regelmäßig, dass ein Arbeitnehmer, der beispielsweise als Urlaubsvertretung ausnahmsweise die Arbeit des Kollegen mitmacht und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, auch in diesem Monat geringfügig entlohnt wird ...“