Gesamtbetrag Der Einkünfte
Weiterführende Informationen zum Thema
„Für den Fall des nachträglichen Bekanntwerdens, daß der Gesamtbetrag der Einkünfte die Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG über- oder unterschreitet, bestimmt § 11 Abs. 4 EigZulG eine eigene Regelung zur Aufhebung oder änderung des Zulagenbescheides. Abweichend vom üblichen Verfahren im Steuerrecht, daß der Einkommensteuerbescheid Grundlagenbescheid für den Zulagenbescheid ist, schreibt § 11 Abs. 5 EigZulG eine eigene "fehlerbeseitigende Neufestsetzung" vor.“
„(4) 1§ 10d Abs. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sonderausgabenabzug erstmals von dem für die zweite Hälfte des Veranlagungszeitraums 1990 ermittelten Gesamtbetrag der Einkünfte vorzunehmen ist.2§ 10d Abs. 2 und 3 ist auch für Verluste anzuwenden, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet im Veranlagungszeitraum 1990 entstanden sind.“
„(1) 1Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden ...“
„Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 und 4 , so vermindert sich der Betrag von 7 ...“
„Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 vorliegen, können die Abzugsbeträge nach den Absätzen 1 und 2 für insgesamt zwei der in Satz 1 bezeichneten Objekte abziehen, jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung der Objekte die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 vorliegen ...“
„Muss ich diese Ausgaben (beziehen sich alle auf meinen selbstständigen Job) zeitgleich als Werbungskosten (unter allg.Arbeitsmittel, außerhalb der Selbstständigkeits-Navigation) geltend machen, damit diese Berücksichtigt werden oder hätte ich diese dann doppelt angegeben? Bin etwas verwirrt... mache zum ersten Mal meine Steuerklärung und finde zu dem Thema mit Hilfe der Steuer-Spar-Erklärung keine eindeutge Antwort...“
„Nach Zugang des geänderten Steuerbescheides für das Vorjahr können Sie im Wege des Einspruchs noch nachträglich den Verlustrücktrag begrenzen. Dies müssen Sie innerhalb der Einspruchsfrist für den neuen Steuerbescheid (R 10 d Abs. 3 Satz 1 EStR 2005) beantragen ...“
„Das o.g. Gesetz wurde vom Bundestag bereits verabschiedet, bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrats, welche voraussichtlich am 21.9.2007 erfolgen soll. Gültigkeit soll es rückwirkend ab 1.1.2007 erlangen.“