Geschäftsleitung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Für viele Unternehmer machen Kleider aber auch Mitarbeiter. Das heißt, Firmenkleidung wird von der Geschäftsleitung gestellt. Die Kosten dieser Einkleidung können als Betriebsausgaben steuerlich veranschlagt werden. Die Mitarbeiter werden allerdings die Kleidung als geldwerten Vorteil versteuern müssen, wenn es sich nicht um typische Arbeitskleidung handelt.“
„Dieses Dokument ist ein Endzeugnis (mit Musterformulierung und Tätigkeitsbeschreibung) für eine Assistentin der Geschäftsleitung (kaufmännische Richtung) mit der Bewertung gut.“