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das Steuer-Kompendium
Geschenke
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wenn Sie ihnen diese besorgen, können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Voraussetzung ist allerdings, daß Sie alle Kaufbelege sauber verwahren und sich zudem von Ihren Anverwandten quittieren lassen, daß es sich bei den Waren keinesfalls um Geschenke gehandelt hat. Wenn Sie so vorgehen, bedeuten auch Sachleistungen des laufenden Bedarfs für Sie bares Geld. Alles, was darüber hinausgeht, ist aber nicht als Unterhaltsleistung abzugsfähig.“
„Wird jemand nur beschenkt, weil er eine nahe stehende Person, z. Ehegatte des Geschäftsfreunds ist, ist das Geschenk nicht der nahe stehenden Person, sondern dem Geschäftsfreund zuzurechnen - es erfolgt also eine Zusammenrechnung mit den dem Geschäftsfreund gewährten Geschenken (FG Nürnberg, Urteil v. 18.1.1994, II 238/91, EFG 1994 S. 815; ebenso Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 4 Rdnr.“
„Ich beschäftige mich auch mit der Problematik hinsichtlich Geschenken an Dritte und der Auswirkung auf die Beitragspflicht. Wenn ich Sie richtig verstehe, müsse der Empfänger, sofern er nicht selbstständig ist, seinem Arbeitgeber eine Info zu dem Geschenk sowie den Wert geben. Haben Sie Infos, ob es hier hinsichtlich der Vorgehensweise Hinweise oder dergleichen gibt?“
„Ihre Geschenke an Mitarbeiter und Kollegen sind bei Ihnen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar, auch nicht zu besonderen persönlichen Anlässen wie z.B. Geburtstag oder Hochzeit. Ausnahme: Sie haben erfolgsabhängige Bezüge, ein Teil Ihrer Bezüge ist also vom Erfolg und Arbeitseinsatz Ihrer Mitarbeiter abhängig.“
„In diesem Fall muss sich aus jeder Buchung oder Aufzeichnung die Art der Aufwendung ergeben. Das gilt auch dann, wenn verschiedene Aufwendungen bei einem Anlass zusammentreffen, z.B. wenn im Rahmen einer Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass Geschenke gegeben werden. “
„Da es sich um eine Freigrenze handelt, ist der Abzug insgesamt ausgeschlossen, sobald die Aufwendungen pro Person höher sind als â?¬ 35,00. Kosten für Geschenke, die der Kunde nur in seinem Betrieb nutzen kann, sind in voller Höhe absetzbar (R 4.10 Abs. 2 Satz 4 EStR 2005).“
„Vom praktischen Berechnungsprogramm bis zum unterhaltsamen Magazinbeitrag. Schöne Geschenke, jede Woche neu. So wird aus unserem runden Geburtstag auch eine runde Sache für Sie!“