Gesellschafterdarlehen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Absicht, die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen aus dem Stammkapital nur noch im Fall der Insolvenz oder sonstiger Anfechtung angreifen zu können, stieß auf erhebliche Kritik von Seiten des Deutschen Richterbundes. Der Kritikansatz ist nachvollziehbar: Auch ohne dass die GmbH quasi insolvenzreif ist, kann die Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens, mit der das Stammkapital angegriffen wird, die wirtschaftliche Lage der GmbH erheblich verschlechtern ...“
„Die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwand geht deutlich weiter als die Regelungen der USA, Frankreichs oder der Niederlande. Die Zinsschrankenregelung sieht nicht nur die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Gesellschafterdarlehen vor, sondern auch für Drittdarlehen wie beispielsweise gewöhnliche Bankdarlehen. Nur 30 Prozent der Finanzierungsaufwendungen bezogen auf den Vorsteuergewinn (steuerliches EBIT) sollen abzugsfähig sein ...“