Gesetzliche Fristen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der MA ist seit 1982 bereits privatversichert und will jetzt natürlich nicht zurück in die gesetzliche KK. Zuletzt war er arbeitslos und hatte die Freistellung zur gesetzlichen KV beantragt und genehmigt bekommen. Die eingeholten Auskünfte wiedersprechen sich und ich bin mit meinem "Latein" jetzt am Ende.“
„Die VOB/A wurde gemäß des ?Sofortpakets- des DVA (Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen) an die zwingenden Änderungen durch das EU-Vergaberecht sowie das ÖPP-Beschleunigungsgesetz angepasst. Die Einführung des Wettbewerblichen Dialogs, die geänderten Fristen bei elektronischer “