Gesonderte Feststellung
Weiterführende Informationen zum Thema
„(7) 1Sind mehrere Steuerpflichtige Eigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, so können die Abzugsbeträge nach den Absätzen 1 und 2 und die Aufwendungen nach den Absätzen 6 und 6a gesondert und einheitlich festgestellt werden.2Die für die gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a der Abgabenordnung geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.“
„Im Normalfall erhält nicht jeder Beteiligte einen Feststellungsbescheid. Es genügt nämlich die Bekanntgabe an den in der gesonderten Erklärung genannten Empfangsbevollmächtigten, womit die Einspruchsfrist für alle Beteiligten zu laufen beginnt. Der Empfangsbevollmächtigte muss dafür sorgen, dass die anderen Beteiligten den Feststellungsbescheid innerhalb der Einspruchsfrist überprüfen können ...“
„In Ausnahmefällen wird dieser Grundsatz der einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Festsetzung der Steuer durchbrochen: Die Grundlagen der Besteuerung (z.B. bestimmte Einkünfte) werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt und durch einen gesonderten Bescheid festgestellt, dem sog. »Feststellungsbescheid« (z.B. für eine GbR).“
„Gesonderte und einheitliche Feststellung: Mehrere Personen sind beteiligt (z.B. als Grundstücksgemeinschaft, Erbengemeinschaft usw. in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Personenhandelsgesellschaft wie OHG, KG usw.), wobei die Besteuerungsgrundlage für die Gemeinschaft gesondert, aber für jeden Beteiligten einheitlich festgestellt wird.“
„(4) 1Die Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte ist die gesonderte Feststellung einer Besteuerungsgrundlage im Sinne des § 179 Abs. 1 der Abgabenordnung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.2Der Eintragung braucht eine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf nicht beigefügt zu werden ...“
„(2) 1Sind mehrere Steuerpflichtige Eigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, können die Aufwendungen nach Absatz 1 gesondert und einheitlich festgestellt werden.2Die für die gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a der Abgabenordnung geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.“
„Dieses wird verneint, wenn er zur Erreichung des Ziels einen wesentlich einfacheren Weg beschreiten könnte. Bei Gestaltungsklagen besteht das Rechts-schutzbedürfnis immer und grundsätzlich wie auch bei allen Leistungsklagen, so dass das Gericht hierzu keine gesonderte Prü-fung vornehmen muss. Etwas anderes gilt aber bei der Feststel-lungsklage nach § 256 ...“
„(3b) 1Für die Eintragungen nach den Absätzen 3 und 3a sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend, für das die Lohnsteuerkarte gilt.2Auf Antrag des Arbeitnehmers kann eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.3In den Fällen der Steuerklassen III und IV sind bei der Eintragung der Zahl der Kinderfreibeträge auch Kinder des Ehegatten zu berücksichtigen ...“
„1 Satz 4 die Höhe der bezogenen Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit erheben, sofern diese nicht vom Anbieter nach § 89 übermittelt worden sind.2Für Zwecke der Überprüfung nach Satz 1 darf die zentrale Stelle die ihr übermittelten Daten mit den ihr nach § 89 Abs. 2 übermittelten Daten automatisiert abgleichen ...“