Gewerbebetrieb, ESt
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Gesetzgeber hat mit dem neuen System der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eine besonders ausgestaltete Schedule neben den Gewinn- und den Ãberschusseinkünften im Rahmen der synthetischen Einkommensteuer geschaffen. Mit der allgemeinen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wird auf die Entwicklungen auf Kapitalmarkten reagiert, die zunehmend Modelle mit der Austauschbarkeit von laufenden Erträgen und Veräußerungs- oder Einlösungsergebnissen hervorbringt ...“
„Hiervon ist z.B. auszugehen, wenn dem bisherigen Charakter des Betriebs nicht mehr entsprechende Investitionen vorgenommen, vertragliche Verpflichtungen eingegangen oder Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die jeweils dauerhaft dazu führen, daß die in den folgenden Absätzen genannten Grenzen erheblich überschritten werden. In allen übrigen Fällen liegt nach Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren ein Gewerbebetrieb vor ...“
„Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land- und forstwirtschaftliche Betätigung vor, so sind beide Betriebe selbst dann getrennt zu beurteilen, wenn eine zufällige, vorübergehende wirtschaftliche Verbindung zwischen ihnen besteht, die ohne Nachteil für diese Betriebe gelöst weren kann ...“
„Wirtschaftswissenschaftler, der sich auf ein eng begrenztes Tätigkeitsgebiet, z.B. die Aufnahme und Bewertung von Warenbeständen in einem bestimmten Wirtschaftszweig, spezialisiert und diese Tätigkeit im wesentlichen von zahlreichen Hilfskräften in einem unternehmensartig organisierten Großbüro ausführen läßt (BFH vom 28.11.1968, BStBl 1969 II S. 164),“
„Umfangreiche Berechnungsformen wie z. ESt-Bescheid, auch in Briefform, vollständige Berechnung, Ermittlung der Steuer. Einzel-, Zusammen-, getrennte und besondere Veranlagung. Detailberechnung wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Ausbildungsfreibetrag, Unterhalt, Opfergrenze etc.“
„Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung 2001, zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage 2001 und zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2001 für unbeschränkt steuerpflichtige Personen“
„Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2003 für beschränkt Steuerpflichtige Personen, zum Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage 2003 (in besonderen Fällen) und zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2003“
„Eine einmalige Handlung stellt keine nachhaltige Betätigung dar, wenn sie nicht weitere Tätigkeiten des Steuerpflichtigen (zumindest Dulden, Unterlassen) auslöst (BFH vom 14.11.1963, BStBl 1964 III S. 139). “