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das Steuer-Kompendium
Gewinn
Weiterführende Informationen zum Thema
„Erhalten Sie für die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes einen echten Zuschuss, meist vom Staat, so haben Sie ein Wahlrecht: Sie können den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme ansetzen oder ihn von den Anschaffungs-/ Herstellungskosten (AHK) des Wirtschaftsgutes abziehen. Bei der ersten Alternative erhöht sich der zu versteuernde Gewinn sofort, bei der zweiten Alternative erhöht sich der Gewinn verteilt über die Jahre der Abschreibungen.“
„Muss der Gewinn nach § 4(3) erst um die Tätigkeitsvergütung (hier Vorabgewinn) gekürzt werden ?? -> dann bis höchstens 0,00 Euro -> weil Gewinn ja nicht ausreicht. (Was passiert mit der "Überentnahme" -> Kapitalkonten werden ja durch diese Gewinnermittlungsart nicht geführt. Wird in einem solchen Fall "im Hintergrund" eine Bilanz für interne Zwecke erstellt ?“
„Die öffentliche Hand muss ohnehin damit rechnen, dass der Bürger nach erfolgloser Herstellungsklage noch Amtshaftungsansprüche, die zudem weitergehen können (z. auch entgangenen Gewinn umfassen), erhebt. c) In der Frage der Verjährungsunterbrechung kann es dem Kläger auch nicht zum Nachteil gereichen, dass er mit seiner auf Durchsetzung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gerichteten Klage erfolglos geblieben ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 97, 97, 110).“
„bezahlen. Durch das im Steuerecht für diese Art der Einkunftsermittlung vorgesehene Prinzip der Vereinnahmung und Verausgabung würde der Gewinn des laufenden Jahres um "grundsätzlich" 15.000 Euro gemindert. Wir haben bewusst ?"grundsätzlich" gesagt, weil die Miete für Januar aufgrund einer besonderen gesetzlichen Finesse bereits in das nächste Jahr gehört. Es bleiben also 12.500 Euro Gewinnminderung ...“
„Mit der »Steuer-Spar-Erklärung« können Sie Ihre Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung mit dem Teilprogramm »Gewinnermittlung« erstellen. Der dort ermittelte Gewinn oder Verlust ist dann von Ihnen noch in das Hauptprogramm »Steuererklärung« zu importieren. Den Importieren-Schalter finden Sie bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, wenn Sie dort die Maske ausfüllen ...“
„Betreibt ein Arzt ein Krankenhaus, so liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor, wenn es ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellt und aus dem Krankenhaus ein besonderer Gewinn nicht angestrebt wird (RFH vom 15.3.1939, RStBl S. 853). Entsprechendes gilt hinsichtlich einer von einem Arzt oder von einem Heilpraktiker, Krankengymnasten, Heilmasseur betriebenen medizinischen Badeanstalt (BFH vom 26.11.1970, BStBl 1971 II S.“
„Es behauptet, eine Auszahlung des überzahlten Umsatzsteuerbetrages wäre frühestens am 29.01.1995 erfolgt; aufgrund des erheblichen Abweichens der Umsatzsteuervoranmeldung von der Umsatzsteuererklärung hätte das Finanzamt nach der üblichen Verwaltungspraxis seine Entscheidung von der Vorlage auch der Einkommenssteuererklärung 1993 mit Gewinn- und Verlustrechnung abhängig gemacht; diese ging jedoch - unstreitig - erst am 28.11.1994 ein.“
„Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb im Sinne des § 34 Abs. 6a des Bewertungsgesetzes einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder eines Vereins gegen Gewährung von Mitgliedsrechten übertragen, so ist die auf den dabei entstehenden Gewinn entfallende Einkommensteuer auf Antrag in jährlichen Teilbeträgen zu entrichten ...“
„In der »Steuer-Spar-Erklärung« können Sie die Formulare für die »Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung« mit dem Programm »Gesonderte Feststellung« ausfüllen. Diese Formulare müssen Sie dann beim zuständigen Feststellungsfinanzamt abgeben (§ 18 AO), das einen Feststellungsbescheid erlässt, in dem der Gewinn oder Verlust der Gemeinschaft bzw. Gesellschaft auf die einzelnen Beteiligten verteilt wird ...“
„März 2002 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 1996. Der Bescheid enthielt die Erläuterung ?Der Gewinn aus Gewerbebetrieb wurde um DM 1.000,00 erhöht aufgrund einer Kontrollmitteilung des Finanzamtes für Großunternehmen in Ortsangabe.- Rechtliches Gehör im Sinne der Regelungen des § 91 AO wurde in diesem Zusammenhang vor Erlass des Verwaltungsaktes nicht gewährt.“
„Zur Begründung des Stundungsantrags wies die Klägerin auf einen erwarteten Steuererstattungsanspruch von angeblich 131.054 DM hin, den ihr geschäftsführender Gesellschafter an sie abgetreten habe. Weiter erklärte sie, dass ihr Gewinn "im laufenden Erhebungszeitraum .negativ" sei, "sodass sie derzeit jeden Pfennig als Betriebsmittel" benötige.“
„Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört auch der Gewinn, der bei der Veräußerung des Vermögens oder eines selbständigen Teils des Vermögens oder eines Anteils am Vermögen erzielt wird, das der selbständigen Arbeit dient. § 16 Abs. 1 Nr.“
„(2) 1Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist für einen Betrieb im Sinne des Absatzes 1 der Gewinn für vier aufeinander folgende Wirtschaftsjahre nicht nach den Absätzen 3 bis 6 zu ermitteln ...“
„Es ist bei der Eingabe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu beachten, daß hier nur der tatsächlich anzusetzende Gewinn, der zuvor ermittelt werden muß, zu erfassen ist.“
„Die Klägerin hat unter Fristsetzung zum 31.01.2001 Ausgleich dieses Betrags verlangt. Nunmehr trägt sie vor, sie hätte den Betrag seit 22.11.1999 Gewinn bringend anlegen können.“
„(3) 1Der Begünstigungsbetrag ist der im Veranlagungszeitraum nach Absatz 1 Satz 1 auf Antrag begünstigte Gewinn ...“