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das Steuer-Kompendium
Gründungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei den Aufwendungen für Ingangsetzung müssen Sie grundsätzlich unterscheiden zwischen Aufwendungen für die rechtliche Konstruktion und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Bei den rechtlichen Kosten handelt es sich um Gründungskosten, die nicht aktiviert werden dürfen sondern Aufwand der Periode darstellen. Bei den wirtschaftlichen Aufwendungen sprechen wir von Kosten für die Personalbeschaffung, die Produktion, Absatz und Finanzierung des gewöhnlichen Geschäftszweckes ...“