Gründungszuschuss
Weiterführende Informationen zum Thema
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„Empfänger von Arbeitslosengeld II (so genannte Hartz-IV-Regelung) haben keinen Anspruch auf die Gewährung eines Gründungszuschusses. Wenn Sie planen, sich als künftiger Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig zu machen, sollten Sie sich über die Entwicklung der Hartz-IV-Gesetzgebung und die aktuellen Regelungen bei Ihrem Arbeitsberater, einem Existenzgründungsberater oder im Internet informieren ...“
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„In dem neuen Kompass Existenzgründung erfahren Sie alles zum Gründungszuschuss, erhalten alle wichtigen Informationen zu Fördermittel- und Beratungsprogrammen und eine Checkliste für die Existenzgründung.“