Grunderwerbsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Eigengenutzte Wohnung
„Immer noch sind die Anschaffungs- oder die Bau-kosten des Hauses oder der Eigentumswohnung inklusive der Makler-, Notar-, Grundgebühren und der Grunderwerbsteuer hierzu zu zählen, genauso wie die Aufwendungen für nachträgliche Herstellungskosten, Umbauten usw. Neu ist aber, daß im Gegensatz zur alten Förderung durch den § 10e EStG die Kosten für den Grund und Boden nicht zu halbieren sind, sondern bei der Bemessungsgrundlage voll und ganz zu Buche schlagen ...“
Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer
„Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sog. einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art ...“
SteuLi - Ausgabe 194 vom 20.04.2008 (Themen u.a. Wie verbreitet ist Steuerhinterziehung?)
„Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sog. einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art ...“
steuernetz.de - Die Anschaffungsnebenkosten
„für die Verwaltung des Notaranderkontos), Grunderwerbsteuer, Gebühren des Grundbuchamtes (nur für Eigentümerwechsel einschließlich evtl. Gebühren für Auflassungsvormerkung), Maklergebühren (nur für die Vermittlung des Objekts), Fahrt- und Telefonkosten (nur im Zusammenhang mit dem erworbenen Objekt). Nicht unmittelbar mit dem Objekt zusammenhängende Nebenkosten, wie z.B.“
steuernetz.de - Erbbaurecht
„Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Vermessungsgebühren, Notar- und Gerichtskosten) sind Anschaffungskosten des Erbbaurechts und können nur über die Laufzeit des Erbbaurechts verteilt abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 4.6.1991, BStBl. 1992 II S. 70).“
Bundesministerium der Finanzen: Steuer
„Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) werden auch von den Ländern verwaltet. Die Grundlagen für die Festsetzung der Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) werden durch die Finanzämter festgelegt, während die Kommunen unter Anwendung des Hebesatzes ihre Steuer festsetzen und erheben.“
Diskutieren Sie mit!: Grunderwerbsteuer absetzbar?
„Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks, die Sie - nur - dann abschreiben können, wenn Sie Grundstück bzw. Wohnungen vermieten.“
BewG - Ãbersicht
„ Vierter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 1996 und für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997“
SteuerThek: Bemessungsgrundlage
„Notar-, Gerichtsgebühren (soweit sie auf den Kaufvertrag entfallen), Maklerhonorar, Grunderwerbsteuer.“
