Grundsatz Der Stetigkeit Der Bewertungsmethoden
Weiterführende Informationen zum Thema
„Das Going-Concern-Prinzip (Fortführungsprinzip ) ergibt sich aus der Forderung nach Vergleichbarkeit der Informationen im Jahresabschluss, dem Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit sowie dem Realisationsprinzip. Danach ist bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss davon auszugehen, dass das Unternehmen über den Abschlussstichtag hinaus fortgeführt wird (§ 252 Abs.1 Nr ...“