Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Grundsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
„Gleiches gilt für sämtliche zusätzlich gezahlten Mietnebenkosten, beispielsweise Strom- und Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren, Grundsteuer, Schornsteinfegergebühren, Gebäudeversicherungen. Setzen Sie die Miete in der Höhe an, in der Sie diese tatsächlich an den Vermieter gezahlt haben - gleichgültig, ob es sich um eine Kalt- oder Warmmiete handelt. Den Mietanteil für die Garage erkennen allerdings manche Finanzämter nicht an.“
„Wichtig zu wissen ist noch, daß Sie sich gegen einen Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheid nicht mehr wehren können. Denn bei diesen beiden Bescheiden, sogenannten Grundlagenbescheiden, wird bei der Gemeinde lediglich noch ein Hebesatz berücksichtigt, d.h. der Meßbetrag des Finanzamts wird mit einem Multiplikator zur Steuer berechnet.“
„Grundsteuer und Gebäudeversicherungsprämien, sind auch abziehbar, soweit sie auf die Zeit entfallen, in der die Wohnung zwischen Herstellung oder Anschaffung und Nutzung zu eigenen Wohnzwecken weder vermietet noch vom Steuerpflichtigen unentgeltlich überlassen war (BFH vom 24.3.1993 - BStBl II S. 704) ...“
„Die Müllabfuhr, der Schornsteinfeger, die Straßenreinigung oder die Grundsteuer sind damit ebenso als Teil der Gesamtkosten auf das Arbeitszimmer umzulegen. Ob Sie jedoch für verquere Gedanken, die Sie dort entwickeln, auch Entsorgungskosten geltend machen können, ist fraglich. “