Grundstück, Ehegatten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ehegatten steht für eine gemeinsam zur Eigennutzung angeschaffte Wohnung wegen Objektsverbrauchs die Grundförderung nach § 10e EStG nicht zu, wenn beide bereits während einer früheren Ehe jeweils mit dem damaligen Ehepartner für ein gemeinsames Wohnobjekt erhöhte Absetzungen gemäß § 7b EStG in Anspruch genommen haben. EStG §§ 7b, 10e, Urteil vom 24.7.1996 X R 20/93, Vorinstanz: FG Düsseldorf “
„Auch hier sollte beachtet werden, daß eine Freigrenze vorliegt. Dieser Betrag steht ebenfalls jedem Ehegatten einmal zu. Verluste aus diesen Vorgängen sind wie bei den Spekulationsgeschäften verrechenbar. Insgesamt negative Einkünfte aus sonstigen Leistungen können nicht mit anderen Einkünften (etwa aus Vermietung und Verpachtung) verrechnet werden.“
„Vorsorgeaufwendungen; Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Steuerpflichtigen mit mehreren Arbeitsverhältnissen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten “
„Entspricht ein Ehegatten-Darlehensvertrag nicht dem unter Fremden Ãblichen, werden die Darlehenszinsen nicht als Werbungskosten anerkannt (FG Baden-Württemberg vom 5.7.2006, 2 K 10/06; Az. der Revision IX R 23/07).“
„Davon entfallen auf die Klägerin und ihren Ehemann je 50 %, also 8.145 DM. Da die Kirchensteuer 9 % beträgt, errechnet sich für jeden Ehegatten ein Steuerbetrag von 733,05 DM, insgesamt also 1.466,10 DM.“
„ § 26 BewG - Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten “