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das Steuer-Kompendium
Grundstück
Weiterführende Informationen zum Thema
„Er beruft sich darauf, dass rechtliches Gehör dann zu gewähren sei, wenn der Sachverhalt nicht geklärt sei. Dies sei aber hier nicht der Fall, vielmehr habe das Finanzamt die bloße Wertung vorgenommen, dass keine Grundstücksschenkung, sondern eine Geldschenkung vorliege. Im Übrigen habe das Finanzamt nach einer Grundkontrollmitteilung erst am 12.08.1996 zur Abgabe der Schenkungssteuererklärung bis zum 30.09.1996 aufgefordert, die geforderte Erklärung sei erst am 19.10.98 eingegangen ...“
„Weiter ist entsprechend dem unbestrittenen Vortrag des beklagten Landes festzustellen, dass der letztlich den Ursprungsbescheid wieder herstellende Bescheid erlassen worden ist, da in dem Schreiben des Steuerbevollmächtigten der Kläger vom 04.05.1992 neue Tatsachen enthalten waren. Die in dem Schreiben enthaltene Tatsache ist jedoch lediglich, dass Gegenstand des Mietvertrages das Grundstück mit allen Gebäude- und Büroräumen ist, nicht jedoch die in den Gebäuden benutzten Maschinen ...“
„Beispiel: Haben Ihnen Ihre Eltern das Elternhaus übertragen, empfiehlt es sich, für die übertragung eine dauernde Last zu vereinbaren. Räumen Sie beispielsweise Ihren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht an dem gesamten Grundstück ein. Vereinbaren Sie zusätzlich noch eine monatliche Barzahlung für den Unterhalt der Eltern. Legen Sie Wert darauf, daß der notarielle übergabevertrag einen Passus enthält, nach dem die Zahlungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angepaßt werden können.“
„Eine Berücksichtigung der Aufwendungen nach § 10 e EStG kommt jedoch noch nicht in Betracht, weil der Sohn weder bürgerlich-rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des Anbaus geworden ist. Für den Veranlagungszeitraum 1991 kommt eine Steuervergünstigung nach § 10e EStG ebenfalls nicht in Betracht, da der Steuerpflichtige zwar auf den Aufwendungs- und Ersatzanspruch verzichtet hat, aber noch kein bürgerlich-rechtliches Eigentum an dem Grundstück begründet hat ...“
„Herstellungskosten des Gebäudes zu rechnen ist. Dies liegt darin begründet, daß der Kostenanteil, der auf das Grundstück oder - anders ausgedrückt - auf den Grund und Boden entfällt, regelmäßig nicht abgeschrieben werden kann und damit einer anderen Besteuerung unterliegt. Alle anfallenden Kosten sind demnach zu untersuchen, ob sie komplett dem Bereich Gebäude oder dem Bereich Grund und Boden oder aber anteilig den beiden Bereichen zuzuordnen sind.“
„Früher mußten sich das Finanzamt und der Steuerpflichtige zusammensetzen und mit mehr oder weniger guten Argumenten das Gebäude vom Grundstück trennen. In der Regel haben weder der Veranlagungssachbearbeiter noch der Steuerpflichtige Kenntnisse über Grundstückswerte. Eine prozentuale Aufteilung ist sicherlich nicht am Platze ...“
„Die Kläger erwarben als Gesellschafter bürgerlichen Rechts im Jahre 1980 ein Grundstück in W. und errichteten darauf vier Einfamilienhäuser, die sie im Jahre 1982 für 1.471.521 DM veräußerten. Bei ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1981 bis 1983 gaben sie die Herstellungskosten der Häuser mit einem Schätzbetrag von 1.132.000 DM an.“
„In vorweggenommener Erbfolge soll auf die Tochter ein Einfamilienhaus im Wert von 250.000 EUR übertragen werden. Von der Tochter sollen folgende Verpflichtungen übernommen werden: 50.000 EUR auf dem Grundstück lastende Verbindlichkeit, Zahlung von 100.000 EUR an den Bruder.“
„ Wohnung im Zweifamilienhaus/ Mehrfamilienhaus/ gemischtgenutzten Grundstück“
„Anschaffung/ Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung auf einem Erbbaugrundstück“
„Die beabsichtigte Vollstreckungsmaßnahme muss in angemessenem Verhältnis zu dem erstrebten Erfolg stehen, die Höhe der Forderung den mit ihr verbundenen Verwaltungsaufwand rechtfertigen ...“
„Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung nicht zwischen den verschiedenen Vermögenssphären getrennt ...“
„August 1990 hat der Steuerbeamte gleichfalls eine schuldhafte Amtspflichtverletzung begangen ...“