Grundstücke, Bebaute
Weiterführende Informationen zum Thema
Steuertipps.de - Steueränderung
„Bei unbebauten Grundstücken galt bis zum 31.12.2006 der auf den 1.1.1996 festgestellte Bodenrichtwert. Seit 1.1.2007 wird jedoch auf die aktuellen Bodenrichtwerte abgestellt. Die Regelung bis Ende 2006 haben die Richter verworfen, weil sie nicht mehr den Gegenwartswerten entspricht und auch die einzelnen Grundstückswerte untereinander verzerren.“