Grundtabelle ESt
Weiterführende Informationen zum Thema
„Verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Erklärung kann die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Folge haben. Der Zuschlag kann bis zu 10% der festgesetzten Einkommensteuer betragen. Bei der Bemessung des Verspätungszuschlags wird insbesondere der Vorteil berücksichtigt, den Sie durch die verspätete Abgabe hatten. Bei einer Steuernachzahlung kommt dabei etwa ein Zinsvorteil in Betracht.“
„Andere außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung sind in § 33 EStG geregelt. Zunächst ist die gesetzliche Tabelle zur Größenordnung der zumutbaren Werte zu beachten. Die zumutbare Belastung beträgt:“