Grundtarif
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Grundtarif und Splittingtarif
„Ab 2004 gibt es den sog. Stufentarif nicht mehr, also die Abrundung auf den nächsten durch 36 (Grundtarif) oder 72 (Splittingtarif) teilbaren vollen Euro-Betrag. Es wird nur noch auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet. Mit jedem Euro, um den sich Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht oder verringert, erhöht bzw.“
steuernetz.de - Die Einzelveranlagung von Ledigen, Geschiedenen und Verwitweten
„Die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen werden nach den Vorschriften für Alleinstehende berechnet. Die Einzelveranlagung bedeutet normalerweise immer Besteuerung nach dem Grundtarif. Nur in ganz seltenen Fällen wird eine Einzelveranlagung mit Splittingtarif durchgeführt (§ 32a Abs. 6 EStG):“
steuernetz.de - Die Ermittlung der Einkommensteuerschuld
„ Die Ermittlung des zu versteuernden EinkommensGrundtarif und Splittingtarif“