Härteausgleich
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Erläuterung steuerlicher Grundbegriffe
„Haben Sie Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, so müssen Sie diese nicht versteuern, falls Sie sonst nur Arbeitslohn bezogen haben. Der Härteausgleich wird erst durchgeführt, wenn Ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 EUR und 820 EUR liegen.“