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das Steuer-Kompendium
Hauptleistung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Zahlung für die Altersversorgung oder einer Jubiläumszuwendung), sind diese Zusatzleistungen Teil der Abfindung. Damit wird die Abfindung zwar über mehr als ein Jahr ausbezahlt, trotzdem ist dies bei geringfügigen Zusatzleistungen von weniger als 50 % der Hauptleistung nicht steuerschädlich (BMF-Schreiben vom 24.5.2004, BStBl. 2004 I S. 505 Rz. 15; berichtigt in BStBl. 2004 I S. 633).“
„Eine selbständige Leistung liegt z.B. bei der Besorgung der Versicherung von zu befördernden Gegenständen nicht vor, wenn die Versicherung durch denjenigen Unternehmer besorgt wird, der auch die Beförderung der versicherten Gegenstände durchführt oder besorgt. Die Besorgung der Versicherung stellt hier vielmehr eine Nebenleistung zu der Beförderung oder der Besorgung der Beförderung als Hauptleistung dar ...“
„Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG setzt voraus, dass die in der Vorschrift bezeichneten Leistungen umsatzsteuerrechtlich selbständig zu beurteilende Leistungen sind. Ist eine Leistung nur eine unselbständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung, teilt sie deren umsatzsteuerrechtliches Schicksal (vgl. Abschnitt 29 Abs. 5 ) ...“