Haus- Und Grundbesitz, Vermietung
Weiterführende Informationen zum Thema
Steuertipps.de - Haus- und Grundbesitz
„[11.11.2005] - Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann die damit verbundenen Kosten von seinen Mieteinnahmen abziehen.Wenn Sie weniger als die ortsübliche Miete verlangen, weil Sie zum Beispiel an Angehörige vermieten, gilt das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mit dem Rechner können Sie ermitteln, ob Sie Ihre Aufwendungen zu 100 % oder nur anteilig geltend machen können.“