Hausgewerbetreibende
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Selbständigkeit, Einzelfälle in Beispielen
„Hausgewerbetreibender ist, "wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überläßt ...“
§ 21 GewStDV hier in der aktuellen Fassung
„ § 22 GewStDV - Hausgewerbetreibende und ihnen gleichgestellte Personen “