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das Steuer-Kompendium
Haushalt
Weiterführende Informationen zum Thema
„Doppelte Haushaltsführung“
„Damit stellt die Rechtsprechung klar, dass es keine Ausnahmen bei Geschwisterkindern gibt, die gerade die Ausbildung abgeschlossen haben. Der entscheidende Senat des Gerichts hat es für ausreichend befunden, wenn das nicht in Ausbildung befindliche Kind zu den laufenden Kosten der Haushalts- und Lebensführung beiträgt. Der Gesetzgeber ist danach nicht gehalten, Haushaltsgemeinschaften zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern gegenüber anderen Haushaltsgemeinschaften zu bevorzugen ...“
„vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel.2§ 32 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.3Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a ...“
„Ob ein Kind im Veranlagungszeitraum - als Voraussetzung für die Gewährung eines Haushaltsfreibetrages nach § 32 Abs. 7 Satz 1 EStG 1990 und folgende Jahre - in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Tag des Eingangs der melderechtlichen An- oder Ummeldung. Eine nach Ablauf des Veranlagungszeitraums vorgenommene, nachträgliche An- oder Ummeldung kann nicht berücksichtigt werden (Anwendung der Grundsätze des BFH - Urteils vom 27.7 ...“
„Die Steuerermäßigung ist auch möglich, wenn sich Ihr Haushalt in einem Altenwohnheim oder einer ähnlichen Einrichtung befindet (BMF-Schreiben vom 3.11.2006, BStBl. 2006 I S. 711 Rz. 10). Ein »Haushalt« in einem Heim liegt vor, wenn Ihre Räumlichkeiten dort von ihrer Ausstattung her für eine eigene Haushaltsführung geeignet sind ...“
„Die Aufwendungen seien objektiv durch die berufliche Tätigkeit des Klägers als Schulleiter des Gymnasiums veranlasst. Ohne seine Ernennung zum Leiter dieser Schule wenige Wochen vor dem Besuch der israelischen Schülergruppe wäre es nicht zur Aufnahme der Gastlehrerin in den Familienhaushalt des Klägers gekommen. Die Aufwendungen seien vom Kläger auch subjektiv zur Förderung seines Berufs als Gymnasiallehrer und Schulleiter erbracht worden ...“
„Der Gesetzgeber möchte durch die Kürzung der Entfernungspauschale insgesamt 2,5 Milliarden Euro im Haushalt einsparen. Nachdem viele Steuerexperten und nach Meldung der Rheinpfalz vom 02.06.2006 nun auch die Finanzminister der Länder erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Kappung der ersten 20 Kilometer haben, sind nun verschiedene Alternativvorschläge im Gespräch, welche nun im Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden.“
„zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind ...“
„die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge.2Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen;2.“
„Bei Vorliegen eines ernsthaften Arbeits- oder Dienstverhältnisses wie unter Fremden kann auch die Beschäftigung einer nahestehenden Person, z.B. Mutter oder Tochter, als Hilfe im Haushalt anerkannt werden, sofern sie nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört (BFH-Urteil vom 6.10.1961 - BStBl 1961, Teil III, Seite 549) ...“
„Auf Antrag kann der volle Kinderfreibetrag (304 EUR) auch bei nicht zusammenveranlagten Ehegatten berücksichtigt werden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75 % nachkommt. Außerdem kann der Kinderfreibetrag auch auf ein Stiefelternteil oder die Großeltern übertragen werden, wenn das Kind in deren Haushalt lebt.“
„1Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen anfallen, können bei Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25.“
„Das einzigartige Konzept kombiniert die länderübergreifenden Grundlagen der doppelten Buchführung mit länderspezifischem Haushaltsrecht. Haufe Doppik Office wurde in Zusammenarbeit mit Experten aus Beratung und kommunaler Praxis entwickelt. So profitieren Sie direkt von den Erfahrungen der verschiedenen Modellprojekte zur Doppik.“
„Eine Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, ist nicht erforderlich. Gehört die unterhaltsberechtigte Person zum Haushalt des Stpfl., kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ihm dafür Unterhaltsaufwendungen in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen. “
„Das können unter Umständen auch Räume in einem Altenwohnheim oder einer ähnlichen Einrichtung sein. Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die hauptsächlich für die Begleitung des Pflegebedürftigen entstehen, zum Beispiel zu Einkäufen oder Arztbesuchen, weil diese Tätigkeiten nicht in einem Haushalt stattfinden ...“
„[13.11.2007] - Manchmal zahlt es sich aus, wenn ein Kind bei seinen Großeltern berücksichtigt wird. Leider funktioniert das nur, wenn Sie als Großeltern Ihr Enkelkind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Hier finden Sie, wann sich die Übertragung von Kindergeld und Co. auf Sie lohnt.“
„wegen Krankheit des Steuerpflichtigen oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder eines zu seinem Haushalt gehörigen Kindes, für das er oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs ...“
„Tipp: Eine auswärtige Unterbringung liegt bereits vor, wenn Ihr Kind z. in Ihrer Eigentumswohnung einen selbständigen Haushalt führt, es also hauswirtschaftlich nicht in Ihren Haushalt eingegliedert ist.“
„Abzugsfähig sind - nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen - Aufwendungen in Höhe von bis zu 7.680 Euro im Jahr. Das Finanzamt erkennt den Höchstbetrag ohne Nachweis an, wenn die unterhaltene Person im Haushalt des Unterhalt Zahlenden wohnt.“
„Achtung: Dies gilt allerdings nur, wenn ein eigenständiger Haushalt vorliegt, d.h. Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich genutzt wird. Auch Rentner können sich so steuerliche Vorteile verschaffen.“
„bei einem auswärtig untergebrachten Kind in Berufsausbildung (Studium, Lehre), das regelmäßig am Wochenende und in den Semesterferien in die elterliche Wohnung zurückkehrt und dort weiterhin ein Zimmer zur Verfügung hat (BFH-Urteil vom 23.4.2002, IX R 52/99, BStBl. 2003 II S. 234) ...“
„1, 2, 4 und 5 in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um je 512 Euro für jedes Kind des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 oder 6 Satz 7 ...“